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Professionelle Beratung

So beantragen Sie einen Energieausweis

Lesezeit: 5 min
Eine Mitarbeiterin der NEW kommt zu einem Hausbesuch bei Kunden, um den Energieausweis vorzustellen.

Wofür braucht man einen Energieausweis?

Wer eine Immobilie neu vermieten oder verkaufen möchte, benötigt einen Energieausweis. Dieser muss den neuen Eigentümern, Eigentümerinnen, Mietern oder Mieterinnen unaufgefordert vorgelegt werden. Per Definition handelt es sich dabei um ein Dokument, das den Energiebedarf beziehungsweise den Energieverbrauch eines privat oder gewerblich genutzten Gebäudes ausweist.

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Mehr Vergleichbarkeit in Sachen Energie bei Vermietung oder Verkauf

Der Energieausweis informiert über den energetischen Zustand eines Wohn- oder öffentlichen Gebäudes und den generellen Endenergiebedarf für Heizung, Lüftung und Warmwasserbereitung.

So können verschiedene Gebäude miteinander verglichen werden. Darüber hinaus gibt er Auskunft und Empfehlungen für mögliche Modernisierungsmaßnahmen. Durch die Energieeinsparverordnung – kurz EnEV – kommt dem Energieausweis eine besondere Bedeutung zu.

Welche Art von Energieausweis benötigen Sie?

Generell werden je nach Gebäudenutzung zwei unterschiedliche Dokumente ausgestellt: der verbrauchsorientierte (voEA) und der bedarfsorientierte (boEA) Energieausweis.

Bei „Nicht-Wohngebäuden“ wie Verwaltungsgebäude kann die Art des Dokuments frei gewählt werden. Für Wohnimmobilien existiert ebenfalls eine Wahlfreiheit, außer für Gebäude mit weniger als fünf Wohneinheiten, deren Bauantragsdatum vor dem 01. November 1977 gestellt wurde. Hier ist ein Bedarfsausweis Pflicht. Sind in dem Gebäude sowohl Wohn- als auch Gewerbeflächen vorhanden, müssen für die Flächen getrennte Ausweise erstellt werden. Hierfür existieren jedoch Bagatellgrenzen wie bei einer Hausmeisterwohnung in großen Verwaltungsgebäuden. Dafür sieht der Gesetzgeber Ausnahmeregelungen vor.

Sie haben Interesse an einem verbrauchsorientierten Energieausweis? Nutzen Sie dazu einfach das nachfolgende Formular für eine Bestellung.

Verbrauchsorientiert
  • 10 Jahre gültig

  • Bei Bedarf Verbrauchsdaten-Recherche

  • Gesetzlich vorgeschrieben

  • Günstiger als der Bedarfsausweis

  • Erstellt von Experten

Unsere Experten erstellen für Sie nicht nur verbrauchsorientierte Energieausweise; sie übernehmen auch gerne die Recherche für Ihre Verbrauchsdaten. Beauftragen Sie jetzt den Energieausweis für Ihr Wohngebäude.

Aufgrund der aktuell sehr hohen Nachfrage beträgt die voraussichtliche Bearbeitungszeit für Ihren Energieausweis mehr als 8 Wochen.

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Die Unterschiede zwischen Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis

Das Ausweisformular ist bei beiden Ausweisen gleich und besteht aus vier Seiten.

  • Im Bedarfsausweis ist die zweite Seite ausgefüllt. Dort befindet sich das Ergebnis des berechneten Energiebedarfs des Gebäudes.

  • Im Verbrauchsausweis ist der gemessene Heizenergieverbrauch auf der dritten Seite eingetragen. In beiden Dokumenten sind kostengünstige Modernisierungsempfehlungen auf der vierten Seite vermerkt.

Der Verbrauchsausweis

Für die Erstellung eines Verbrauchsausweises wird der am Erdgas- oder Stromzähler abgelesene Energieverbrauch auf Basis der letzten drei aufeinander folgenden Jahre zugrunde gelegt. Die Ergebnisse hängen damit stark vom Nutzungsverhalten sowie der Witterung ab. Sie sind daher unter Umständen mit Vorsicht zu genießen.

Der Bedarfsausweis

Bei der Erstellung eines Bedarfsausweises werden Bausubstanz wie die Qualität der Gebäudehülle oder die Geometrie des Gebäudes sowie die Heizanlagentechnik durch einen Experten bewertet. Dieser ermittelt auf dem Rechenweg den zu erwartenden Endenergiebedarf und Primärenergiebedarf des Gebäudes. Der Bedarfsausweis ist für alle Gebäude Pflicht, deren Bauantragsdatum vor dem 01. November 1977 gestellt wurde und weniger als fünf Wohneinheiten haben.

Wann ist die Ausstellung eines Energieausweises Pflicht?

Ein Energieausweis muss nach Fertigstellung eines neu gebauten Gebäudes erstellt werden. Gleiches gilt für Modernisierungs- und Sanierungsarbeiten zur Optimierung der Energieeffizienz. Auch bei Verkauf, Vermietung, Verpachtung oder Leasing einer Immobilie muss ein Energieausweis vorliegen.

Darüber hinaus benötigen man auch für öffentliche Gebäude einen Energieausweis. Gemeint sind Gebäude, die der Öffentlichkeit zugänglich sind wie Behörden, Gebäude mit starkem Besucherverkehr, etwa Kundenzentren von Energieversorgern, Banken oder Versicherungen mit mehr als 250 Quadratmeter Nutzfläche. In diesen Fällen muss das offizielle Energieausweisdokument aushängen.

Wichtig: Kommen Sie die der Ausweispflicht nicht nach, drohen Bußgelder von bis zu 15.000 Euro.

Mittlerweile sind Angaben zum Energiebedarf einer Immobilie Pflicht. Darin werden unter anderem folgende Angaben festgehalten:

  • die Art des Energieausweises

  • der Endenergiebedarf beziehungsweise Endenergieverbrauch

  • wesentliche Energieträger für die Gebäudeheizung

  • das Baujahr des Wohngebäudes

  • die Energieeffizienzklasse

In Deutschland regelt die EnEV die Grundlagen des Energieausweises, wer ihn ausstellen und wer ihn verwenden darf. Dabei wird zwischen einem verbrauchsorientierten und einem bedarfsorientierten Energieausweis unterschieden.

Ein junges Paar erhaelt eine Energieberatung zu Hause mit Beratungsangeboten durch einen Mitarbeiter der NEW Energie.

Wer darf einen Energieausweis ausstellen?

Zur Ausstellung von Energieausweisen sind grundsätzlich nur Fachleute berechtigt, die bestimmte Qualifikationen nachweisen können. So wird sichergestellt, dass der Energieausweis alle Anforderungen der aktuellen EnEV erfüllt.

Gewusst: Im Gesetzestext werden alle zur Ausstellung berechtigten Berufsgruppen wie Bauaufsichtsbehörden, Bauordnungsämter, Architekten und Architektinnen, Bauingenieure und Bauingenieurinnen sowie Schornsteinfeger benannt. Somit dürfen wir von der NEW Energie Ihren persönlichen Energieausweis ausstellen.

Welche Dokumente werden für die Beantragung eines Energieausweises benötigt?

Voraussetzung für die Ausstellung eines Energieausweises sind entsprechende Unterlagen zum Gebäude, etwa:

  • die Größe des Gebäudes

  • die Anzahl der Wohneinheiten

  • die Art der Heizung

Ebenso benötigt werden die Verbrauchsdaten der letzten drei Jahre für die gesamte Immobilie, die durch den Energieversorger bereitgestellt und ausgewertet werden müssen.

In Gebäuden mit weniger als drei einzelnen Heizungen muss die Eigentümerin oder der Eigentümer eine Einverständniserklärung der aktuellen Mietparteien vorlegen, damit die Verbrauchsdaten veröffentlicht werden dürfen.

Wann muss ein Energieausweis erneuert werden?

Sowohl der verbrauchsorientierte als auch der bedarfsorientierte Energieausweis sind jeweils zehn Jahre gültig. Nach Ablauf der Gültigkeit muss ein neuer Energieausweis beantragt werden.

Eine Frau sitzt mit ihrem Laptop im Garten und informiert sich über die Tarifauswahl.

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Ob eine energetische Gebäudesanierung infrage kommt und worauf dabei zu achten ist, erläutern Ihnen unsere geschulten Experten gerne bei einer auf Ihre individuellen Anforderungen zugeschnittenen Energieausweis-Beratung.

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