Die NEW Energie: Ihr Grundversorger für Strom in der Region
Die NEW Energie als kompetenter Energielieferant
Stromkosten als Teil der Lebenshaltungskosten belasten das Haushaltsbudget erheblich. Daher legen Verbraucherinnen und Verbraucher Wert auf günstige und transparente Tarife. Die verschiedenen Möglichkeiten lassen sich am besten mit einem Tarifrechner vergleichen. Nach Eingabe des Jahresverbrauchs und der Postleitzahl werden mögliche Tarifoptionen aufgezeigt – ganz einfach und unkompliziert. Wenn Sie nicht sicher sind, wie hoch Ihr jährlicher Verbrauch ist, orientieren Sie sich einfach an der Anzahl der im Haushalt lebenden Personen.
Jetzt passenden Stromtarif auswählen!
Für jeden Haushalt am Niederrhein den passenden Stromtarif
Die NEW Energie steht als starker und kompetenter Partner an Ihrer Seite, wenn es um Stromtarife in der Region Niederrhein (Netzgebiet der NEW Netz) geht. Verschiedene Optionen sorgen dafür, dass jeder Haushalt eine passende Alternative findet. Die Stromtarife der NEW Energie überzeugen mit fairen Bedingungen. Das Unternehmen ist bestrebt, seine Angebote so einfach und transparent wie möglich zu gestalten.
Stromtarife der NEW Energie – passend für Ihren Bedarf
Schauen Sie sich einmal im Portfolio der NEW Energie um und sichern sich mit einem Klick einen Neukunden- und Sofortbonus. Unabhängig davon, für welchen Tarif Sie sich entscheiden: Auf einen umfangreichen Kundenservice der NEW Energie können Sie sich bei jedem der Stromtarife des Anbieters vom Niederrhein verlassen. Besonders praktisch ist der online erreichbare Kundenservice, der an 365 Tagen im Jahr rund um die Uhr für Sie da ist. Hier nehmen Sie jederzeit Änderungen vor, geben Ihren Zählerstand ein oder werfen einen Blick auf Ihre Vertragsdaten – und zwar zu jeder Zeit, bequem von daheim aus.
Der Strompreis
Trotz der Vielfalt der NEW-Tarife, die Ihnen zur Verfügung stehen, gleichen sich diese in vielen Punkten der Strompreiszusammensetzung. So wird mehr als die Hälfte des Strompreises von festgelegten Steuern und Abgaben gebildet. Im Detail lässt sich der Strompreis in die folgenden Komponenten aufschlüsseln.
Entwicklung der Steuern, Abgaben und Umlagen in ct/kWh
1) EEG-Umlage: An den Netzbetreiber zu zahlende Umlage gemäß § 60 Absatz 1 Satz 1 des Gesetzes für den Ausbau erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz - EEG) ). Ab Januar 2023 sollte die EEG-Umlage ursprünglich abgeschafft werden. Die Bundesregierung hat die große EEG-Novelle am 06.04.2022 mit dem „Osterpaket“ beschlossen. Damit wurde die Umlage bereits ab 01.07.2022, als Teil der Entlastungspakete der Bundesregierung, abgeschafft.
2) Stromsteuer: Im Rahmen des Gesetzes zum Einstieg in die ökologische Steuerreform wurde die Stromsteuer am 01.04.1999 in Deutschland eingeführt. Die Steuer ist seit 2003 unverändert geblieben.
3) KWKG-Umlage: An den Netzbetreiber zu zahlende Umlage aus dem Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (KWKG) nach § 26 Absatz 1 KWKG. Die Höhe der KWKG-Umlage wird vom Übertragungsnetzbetreiber festgelegt.
4) StromNEV-Umlage: An den Netzbetreiber zu zahlende Umlage nach § 19 Absatz 2 Satz 15 aus der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV). Die Höhe der Umlage wird von den Übertragungsnetzbetreibern festgelegt.
5) Offshore-Umlage: An den Netzbetreiber zu zahlende Offshore-Netzumlage nach § 17 f Absatz 1 Satz 3 des Gesetzes über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz – EnWG). Die Höhe der Offshore-Netzumlage wird von den Übertragungsnetzbetreibern und örtlichen Netzbetreibern festgelegt.
6) Abschaltumlage: Die an den Netzbetreiber zu zahlende Umlage gemäß der Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten nach § 18 Absatz 1 Satz 2 AbLaV. Die Höhe der Umlage wird von den Übertragungsnetzbetreibern festgelegt.
*zuzüglich Konzessionsabgabe: Für die Nutzung öffentlicher Verkehrswege dürfen Gemeinden und Landkreise eine Abgabe verlangen. Die Konzessionsabgaben sind entsprechend der Verordnung über Konzessionsabgaben für Strom und Gas (KAV) von der Einwohnerzahl abhängig.
Zusammensetzung des Strompreises
Ergänzende Bedingungen der NEW Energie zur GVV ab 01.07.2017
Es wurde ein neuer Passus in die ergänzenden Bedingungen zur GVV Strom und Gas eingefügt, um die Auswirkungen des neuen Messstellenbetriebsgesetzes zu regeln. Die restlichen Bedingungen bleiben unverändert.
Ersatzversorgung
Für alle Haushaltskunden ohne Sondervertrag gelten die Preise und Bestimmungen der Grundversorgung, sofern kein Sonderabkommen vereinbart wurde. Darüber hinaus ist im EnWG die „Ersatzversorgung mit Energie“ geregelt. Von Ersatzversorgung spricht man, wenn ein Kunde aus dem Niederspannungs- oder Niederdrucknetz Strom bzw. Gas ohne Liefervertrag bezieht.
Die NEW Netz GmbH hat für ihr Versorgungsgebiet die NEW Niederrhein Energie und Wasser GmbH ab dem 01.01.2016 als Grundversorger für die Belieferung von Erdgas und elektrischer Energie bestimmt. Bis auf weiteres hat die NEW Niederrhein Energie und Wasser GmbH die Versorger WestEnergie GmbH, NEW Viersen GmbH und die NEW Tönisvorst GmbH mit der Durchführung der Grundversorgung beauftragt.
Veröffentlichung Strompreise der Grundversorgung und Ersatzversorgung (zum Download)
Hier geht es zur Veröffentlichung der Grundversorgungspreise für Heizstrom (Wärmepumpe und Nachtspeicherheizung).
Sehen Sie hier die Veröffentlichung der Grundversorgungspreise für E-Mobilität (NEWcomfort e-mobility).
Weitere Informationen zur Grund- und Ersatzversorgung (zum Download)
Alles auf einen Blick
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