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Alle wichtigen Informationen

Die NEW Energie: Ihr Grundversorger für Gas in der Region

Lesezeit: 5 min
Ein Mann sitzt im Garten mit einem Laptop und informiert sich ueber die guenstigen Tarife, insbesondere die Tarifauswahl bei den Oekotarifen, bei der NEW Energie .

Gastarife in der Übersicht - Ihr Weg zur günstigen Gasversorgung

Sie wohnen im Grundversorgungsgebiet (NEW Netz GmbH) oder Sie planen, an den Niederrhein zu ziehen? Wir bieten neben unseren günstigen Online-Tarifen weitere Gasprodukte speziell für Ihre Bedürfnisse.

Eine Frau sitzt im Garten mit ihrem Smartphone und informiert sich über die Dienstleistungen und den Service bei der NEW Energie.

Informationen zur Grundversorgung

Ab dem 01.01.2021 mussten Energieversorger aufgrund des neuen Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) Zertifikate für den CO2-Ausstoß, der u. a. auch bei der Verbrennung von Erdgas entsteht, erwerben. Die Kosten hierfür sind vom Gesetzgeber festgelegt.

Diese Kosten werden als „Kosten aus dem Brennstoffemissionshandelsgesetz“ entsprechend umgelegt und auf den Arbeitspreis berechnet. Die bereits geplante Erhöhung für 2023 wurde vom Gesetzgeber aktuell ausgesetzt, um die Verbraucher zu entlasten.

Die Belieferung der Grundversorgung basiert auf den Vorgaben der Grundversorgungsverordnung.

Ergänzende Bedingungen der NEW Energie zur GVV ab 01.07.2017

Es wurde ein neuer Passus in die ergänzenden Bedingungen zur GVV eingefügt, um die Auswirkungen des neuen Messstellenbetriebsgesetzes zu regeln. Die restlichen Bedingungen bleiben unverändert.

Ein Mann sitzt im Garten mit einem Tablet und ist einen Tarif am berechnen und informiert sich über verschiedene Themen.

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Die Trennung von Netzbetrieb und Energielieferung

Für alle Haushaltskundinnen und -kunden ohne Sondervertrag gelten die Preise und Bestimmungen der Grundversorgung, sofern kein Sonderabkommen vereinbart wurde. Darüber hinaus ist im EnWG die „Ersatzversorgung mit Energie“ geregelt. Von Ersatzversorgung spricht man, wenn Sie aus dem Niederspannungs- oder Niederdrucknetz Strom bzw. Gas ohne Liefervertrag beziehen.

Die NEW Netz GmbH hat für ihr Versorgungsgebiet die NEW Niederrhein Energie und Wasser GmbH ab dem 01.01.2016 als Grundversorger für die Belieferung von Erdgas und elektrischer Energie bestimmt. Bis auf Weiteres hat die NEW Niederrhein Energie und Wasser GmbH die Versorger NEW Viersen GmbH, NEW Tönisvorst GmbH und die Erdgasversorgung Schwalmtal GmbH & Co. KG mit der Durchführung der Grundversorgung beauftragt.

Grundversorgungsgebiet der NEW Energie für Gas.

NEW Energie Grundversorgungsgebiet

Als Grundversorger für Gas beliefert die NEW Energie folgende Städte und Gemeinden: Brüggen, Erkelenz, Grevenbroich, Hückelhoven, Jüchen, Korschenbroich, Mönchengladbach, Niederkrüchten, Schwalmtal, Tönisvorst, Viersen und Wegberg.

Haben Sie Fragen zur Grundversorgungsverordnung Gas? Informieren Sie sich hier über die Allgemeinen Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz. Klicken Sie hier.

Hier geht es zur Veröffentlichung der Grundversorgungspreise für Heizstrom (Wärmepumpe und Nachtspeicherheizung).

Sehen Sie hier weitere wichtige Bestimmungen

Ergänzende Bedingungen Strom und Gas

Informieren Sie sich hier.

Beiblatt zu den ergänzenden Bedingungen

Bitte klicken Sie hier.

Kundeninformation zur WestEnergie

NEW Niederrhein Energie und Wasser GmbH und WestEnergie GmbH = ein Unternehmen. Sehen Sie hier die Bekanntmachung.

Entwicklung der Steuern, Abgaben und Umlagen in ct/kWh (Nettopreisangaben)*

1) Erdgassteuer: Dies ist eine Verbrauchssteuer, die seit 1999 aufgrund des Gesetzes zur ökologischen Steuerreform erhoben wird. Die Energiesteuer für Erdgas wird vom Energieversorger erhoben und an den Fiskus abgeführt.

2) Bilanzierungsumlage: Diese gibt es bereits seit dem 01.10.2015. Sie löste die bis dahin gültige Regelenergieumlage ab und gleicht einen erwarteten Fehlbetrag aus dem Einsatz von Regel- und Ausgleichsenergie (gemäß GABi Gas 2.0) aus. Die Bilanzierungsumlage wird von den beiden Marktgebietsverantwortlichen Net Connect Germany (NCG) und Gaspool i.d.R. zum 01. Oktober eines Jahres neu festgelegt und über die Lieferanten an alle Endverbraucher belastet. Das gesamte NEW Netzgebiet liegt im Marktgebiet NCG.

3) BEHG: Im Rahmen des Klimapakets der Bundesregierung wurde das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) mit einer Kohlenstoffdioxyd-(CO2)-Bepreisung für fossile Brennstoffe wie Erdgas und Diesel beschlossen. Seit dem 01.01.2021 müssen Energieversorger demnach Zertifikate für den CO2-Ausstoß, der u. a. auch bei der Verbrennung von Erdgas entsteht, erwerben. Die Kosten hierfür wurden vom Gesetzgeber festgelegt und betragen ab Januar 2022 bis Ende 2023 jeweils 30 Euro je Tonne CO2. Die ab Januar 2023 geplante Erhöhung auf 35 Euro je Tonne CO2 wurde vom Gesetzgeber ausgesetzt, um die Verbraucher zu entlasten. Ab Januar 2024 steigt die CO2-Abgabe auf 45 Euro je Tonne. Laut Gesetz soll ab Januar 2025 die CO2-Bepreisung bis Ende Dezember 2025 auf 55 Euro je Tonne erhöht werden. Der eigentliche Emissionshandel beginnt 2026.

4) Konvertierungsumlage: Einführung zum 01.10.2015. Wird eine qualitätsübergreifende Bilanzierung notwendig, fällt ein sogenanntes Konvertierungsentgelt für die Konvertierung von H-Gas nach L-Gas und umgekehrt an. Dieses wird üblicherweise für die unterschiedlichen Gasmarktgebiete jeweils für den Zeitraum vom 01.04. -30.09. ermittelt. Das gesamte NEW Netzgebiet liegt im Marktgebiet der Net Connect Germany (NCG). Bei Haushalts- und Gewerbekunden wird die Umlage nicht separat auf der Rechnung ausgewiesen.

5) Gasspeicherumlage: Diese ist an den Bilanzkreisverantwortlichen zu zahlen nach § 35e Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). Die Höhe der Umlage wird von den Marktgebietsverantwortlichen ermittelt. Damit werden die Kosten abgedeckt, die Betreiber von Gasspeicheranlagen auf Grund der Verpflichtungen für die ausreichende Befüllung der Gasspeicher entstehen. Die Umlage erfolgte erstmals zum 01.10.2022.

*zuzüglich Konzessionsabgabe: Für die Nutzung öffentlicher Verkehrswege dürfen Gemeinden und Landkreise eine Abgabe verlangen. Die Konzessionsabgaben sind entsprechend der Verordnung über Konzessionsabgaben für Strom und Gas (KAV) von der Einwohnerzahl abhängig.

Hinweis für Beanstandungen von Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB

Der Verbraucherservice der Bundesnetzagentur stellt Ihnen Informationen über das geltende Recht, Ihre Rechte als Haushaltskunde und über Streitbeilegungsverfahren für die Bereiche Elektrizität und Gas zur Verfügung und ist unter folgenden Kontaktdaten erreichbar:

Bundesnetzagentur

Postfach 8001

53105 Bonn

Telefon: 030 22480-500

Telefax: 030 22480-323

Mail: verbraucherservice-energie(at)bnetza.de

Web: www.bundesnetzagentur.de


Zur Beilegung von Streitigkeiten kann ein Schlichtungsverfahren bei der „Schlichtungsstelle Energie e. V.“ beantragt werden. Voraussetzung dafür ist, dass der Kundenservice unseres Unternehmens angerufen wurde und keine beidseitig zufriedenstellende Lösung gefunden wurde.

Schlichtungsstelle Energie e. V.

Friedrichstraße 133

10117 Berlin

Telefon: 030 2757240–0

Telefax: 030 2757240–69

Mail: info(at)schlichtungsstelle-energie.de

Web: www.schlichtungsstelle-energie.de


Die NEW nimmt darüber hinaus an keinem Verbraucherstreitbeilegungsverfahren teil.

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