Die NEW Energie: Ihr Grundversorger für Gas in der Region
Gastarife in der Übersicht - Ihr Weg zur günstigen Gasversorgung
Sie wohnen im Grundversorgungsgebiet (NEW Netz GmbH) oder Sie planen, an den Niederrhein zu ziehen? Wir bieten neben unseren günstigen Online-Tarifen weitere Gasprodukte speziell für Ihre Bedürfnisse.
Die Belieferung der Grundversorgung basiert auf den Vorgaben der Grundversorgungsverordnung.
Ergänzende Bedingungen der NEW Energie zur GVV ab 01.07.2017
Es wurde ein neuer Passus in die ergänzenden Bedingungen zur GVV eingefügt, um die Auswirkungen des neuen Messstellenbetriebsgesetzes zu regeln. Die restlichen Bedingungen bleiben unverändert.
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Die Trennung von Netzbetrieb und Energielieferung
Für alle Haushaltskundinnen und -kunden ohne Sondervertrag gelten die Preise und Bestimmungen der Grundversorgung, sofern kein Sonderabkommen vereinbart wurde. Darüber hinaus ist im EnWG die „Ersatzversorgung mit Energie“ geregelt. Von Ersatzversorgung spricht man, wenn Sie aus dem Niederspannungs- oder Niederdrucknetz Strom bzw. Gas ohne Liefervertrag beziehen.
Die NEW Netz GmbH hat für ihr Versorgungsgebiet die NEW Niederrhein Energie und Wasser GmbH ab dem 01.01.2016 als Grundversorger für die Belieferung von Erdgas und elektrischer Energie bestimmt. Bis auf Weiteres hat die NEW Niederrhein Energie und Wasser GmbH die Versorger NEW Viersen GmbH, NEW Tönisvorst GmbH und die Erdgasversorgung Schwalmtal GmbH & Co. KG mit der Durchführung der Grundversorgung beauftragt.
Veröffentlichung Gaspreise der Grundversorgung und Ersatzversorgung im Jahr 2024 (zum Download)
Veröffentlichung Gaspreise der Grundversorgung und Ersatzversorgung im Jahr 2022 und 2023 (zum Download)
Sehen Sie hier weitere wichtige Bestimmungen
Entwicklung der Steuern, Abgaben und Umlagen in ct/kWh (Nettopreisangaben)*
1) Erdgassteuer: Dies ist eine Verbrauchssteuer, die seit 1999 aufgrund des Gesetzes zur ökologischen Steuerreform erhoben wird. Die Energiesteuer für Erdgas wird vom Energieversorger erhoben und an den Fiskus abgeführt.
2) Bilanzierungsumlage: Diese gibt es bereits seit dem 01.10.2015. Sie löste die bis dahin gültige Regelenergieumlage ab und gleicht einen erwarteten Fehlbetrag aus dem Einsatz von Regel- und Ausgleichsenergie (gemäß GABi Gas 2.0) aus. Die Bilanzierungsumlage wird von den beiden Marktgebietsverantwortlichen Net Connect Germany (NCG) und Gaspool i.d.R. zum 01. Oktober eines Jahres neu festgelegt und über die Lieferanten an alle Endverbraucher belastet. Das gesamte NEW Netzgebiet liegt im Marktgebiet NCG.
3) BEHG: Im Rahmen des Klimapakets der Bundesregierung wurde das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) mit einer Kohlenstoffdioxyd-(CO2)-Bepreisung für fossile Brennstoffe wie Erdgas und Diesel beschlossen. Seit dem 01.01.2021 müssen Energieversorger demnach Zertifikate für den CO2-Ausstoß, der u. a. auch bei der Verbrennung von Erdgas entsteht, erwerben. Die Kosten hierfür wurden vom Gesetzgeber festgelegt und betragen ab Januar 2022 bis Ende 2023 jeweils 30 Euro je Tonne CO2. Die ab Januar 2023 geplante Erhöhung auf 35 Euro je Tonne CO2 wurde vom Gesetzgeber ausgesetzt, um die Verbraucher zu entlasten. Ab Januar 2024 steigt die CO2-Abgabe auf 45 Euro je Tonne. Laut Gesetz soll ab Januar 2025 die CO2-Bepreisung bis Ende Dezember 2025 auf 55 Euro je Tonne erhöht werden. Der eigentliche Emissionshandel beginnt 2026.
4) Konvertierungsumlage: Einführung zum 01.10.2015. Wird eine qualitätsübergreifende Bilanzierung notwendig, fällt ein sogenanntes Konvertierungsentgelt für die Konvertierung von H-Gas nach L-Gas und umgekehrt an. Dieses wird üblicherweise für die unterschiedlichen Gasmarktgebiete jeweils für den Zeitraum vom 01.04. -30.09. ermittelt. Das gesamte NEW Netzgebiet liegt im Marktgebiet der Net Connect Germany (NCG). Bei Haushalts- und Gewerbekunden wird die Umlage nicht separat auf der Rechnung ausgewiesen.
5) Gasspeicherumlage: Diese ist an den Bilanzkreisverantwortlichen zu zahlen nach § 35e Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). Die Höhe der Umlage wird von den Marktgebietsverantwortlichen ermittelt. Damit werden die Kosten abgedeckt, die Betreiber von Gasspeicheranlagen auf Grund der Verpflichtungen für die ausreichende Befüllung der Gasspeicher entstehen. Die Umlage erfolgte erstmals zum 01.10.2022.
*zuzüglich Konzessionsabgabe: Für die Nutzung öffentlicher Verkehrswege dürfen Gemeinden und Landkreise eine Abgabe verlangen. Die Konzessionsabgaben sind entsprechend der Verordnung über Konzessionsabgaben für Strom und Gas (KAV) von der Einwohnerzahl abhängig.
Bisherige Sonderabkommen NEW Energie im Jahr 2024 (zum Download)
Wichtiger Hinweis: Diese Verträge werden nicht mehr neu angeboten und sind nur zur Information angegeben.
Bisherige Sonderabkommen NEW Energie für 2022 und 2023 (zum Download)
Wichtiger Hinweis: Diese Verträge werden nicht mehr neu angeboten und sind nur zur Information angegeben.
Hinweis für Beanstandungen von Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB
Der Verbraucherservice der Bundesnetzagentur stellt Ihnen Informationen über das geltende Recht, Ihre Rechte als Haushaltskunde und über Streitbeilegungsverfahren für die Bereiche Elektrizität und Gas zur Verfügung und ist unter folgenden Kontaktdaten erreichbar:
Bundesnetzagentur
Postfach 8001
53105 Bonn
Telefon: 030 22480-500
Telefax: 030 22480-323
Mail: verbraucherservice-energie(at)bnetza.de
Zur Beilegung von Streitigkeiten kann ein Schlichtungsverfahren bei der „Schlichtungsstelle Energie e. V.“ beantragt werden. Voraussetzung dafür ist, dass der Kundenservice unseres Unternehmens angerufen wurde und keine beidseitig zufriedenstellende Lösung gefunden wurde.
Schlichtungsstelle Energie e. V.
Friedrichstraße 133
10117 Berlin
Telefon: 030 2757240–0
Telefax: 030 2757240–69
Mail: info(at)schlichtungsstelle-energie.de
Web: www.schlichtungsstelle-energie.de
Die NEW nimmt darüber hinaus an keinem Verbraucherstreitbeilegungsverfahren teil.
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