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Energiekosten senken

Förderung von PV-Anlagen für die Wohnungswirtschaft

Lesezeit: 2 min
Zwei Geschäftspartner geben sich die Hand.

Die verfügbaren Fördermittel im Überblick

Die Förderung von PV-Anlagen in Wohnhäusern erleichtert Ihnen den Einstieg in die Nutzung erneuerbarer Energien. Wir stellen wichtige Fördermittel aus dem Jahr 2023/2024 vor.

Kann ich als Vermieterin oder Vermieter eine PV-Anlage nutzen?

Ja, Sie können Solaranlagen auf dem Dach Ihrer Immobilie installieren, um den Mieterinnen und Mietern günstigen Sonnenstrom (Ökostrom) zu liefern. Das bietet Ihnen den Vorteil, dass Ihre Immobilie aufgewertet wird. Eine PV- oder Solarthermieanlage hingegen sorgt für Heizwärme und warmes Wasser aus Sonnenenergie.

Ein Mann hält eine Solarzelle von dem Stromanbieter NEW Energie fest, welche zur Herstellung von Ökostrom verwendet wird.

Vorteile von PV- und Solaranlagen

Die weiteren Vorteile von Solaranlagen in Mietgebäuden liegen auf der Hand. Am wichtigsten ist die Reduktion der Energiekosten durch die Verwendung der selbst erzeugten Energie. Dadurch bieten sich Ihnen stabilere Nebenkosten. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit – je nach Energiemenge – Zusatzeinnahmen mit der Einspeisevergütung zu erzielen.

Durch Stromspeicherlösungen ist der gewonnene Strom auch bei geringer Sonneinstrahlung und in der Nacht nutzbar. Im Fall von Solarthermieanlagen lassen sich die Nebenkosten in Mehrfamilienhäusern senken – im Vergleich zu fossilen Energieträgern steht außerdem auch hier der Umweltaspekt im Fokus. Die Kosten für die Installation dieser Anlagen lassen sich seit Januar 2019 durch die Modernisierungsumlage an die Mieter und Mieterinnen weitergeben.

Welche Förderung gibt es für Photovoltaik 2023/2024?

Mit unterschiedlichen Förderungen sparen Sie beim Kauf und der Installation von PV-Anlagen auf Ihrem Wohnhaus. Nachfolgend eine Übersicht von aktuellen Förderprogrammen und Sparmöglichkeiten.

Förderung durch Wegfall der Umsatzsteuer

Ab dem 01. Januar 2023 wird die Mehrwertsteuer auf Photovoltaikanlagen auf null Prozent gesenkt – sofern die Installation auf oder in der Nähe eines Wohngebiets erfolgt. Schließlich gilt die Förderung für Wohngebäude. Inbegriffen sind alle zugehörigen Komponenten: bedeutet, dass neben den Modulen auch Wechselrichter und Speicher ohne Mehrwertsteuer verkauft werden. Entscheidend für die neue Regelung ist das Installationsdatum.

Wurde eine Solaranlage im Jahr 2022 bestellt, jedoch erst nach dem 01. Januar 2023 geliefert, fällt keine Umsatzsteuer an – hierbei sind jedoch vertragliche Vereinbarungen mit dem Verkäufer entscheidend. Die Anwendung auf Bestandsanlagen ist ausgeschlossen – eine Ausnahme bilden hierbei Erweiterungen. Werden der Anlage zum Beispiel neue Elemente hinzugefügt, sind diese ebenfalls von der Umsatzsteuer befreit.

Befreiung von der Ertragssteuer

Bei Einfamilienhäusern gilt seit dem Jahressteuergesetz 2022 bei einer Leistung von bis zu 30 kW eine Befreiung von der Ertragssteuer. Bei Gewerbeimmobilien und übrigen überwiegend zu Wohnzwecken genutzten Immobilien gelten 15 kW pro Wohn- oder Gewerbeeinheit als ertragssteuerbefreit. Hierbei profitieren kleinere Anlagen dadurch, dass der organisatorische Aufwand gesenkt wird.

KFW-Fördermittel für energieeffizientes Sanieren

Für die energetische Sanierung in der Wohnungswirtschaft bietet die KfW unterschiedliche Förderkredite und Zuschüsse an, die die Nutzung erneuerbarer Energien unterstützen. Hierbei geht es nicht nur um die Förderung von PV-Anlagen und Batteriespeichern, sondern um die Nutzung und Installation von Solarthermie und Wärmepumpen sowie die energetische Sanierung von Wohngebäuden. Mit „Energieeffizient sanieren“ wird zum Beispiel die Komplettsanierung zum Effizienzhaus finanziert.

Eine Service Mitarbeiterin der NEW hat eine Beratung mit einem Hausverwalter zu NEW Produkten.

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