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Energieausweis für Ihre Immobilie

Energieausweis beantragen - Beratung buchen

Lesezeit: 4 min
Eine Mitarbeiterin der NEW kommt zu einem Hausbesuch bei Kunden, um den Energieausweis vorzustellen.

Wer eine Immobilie vermietet, benötigt seit dem Jahr 2014 einen Energieausweis. Dieser muss dem neuen Mieterinnen und Mietern unaufgefordert vorgelegt werden. Dabei handelt es sich um eine Art Steckbrief über die Energieeffizienz eines Gebäudes. Möchten Sie mehr über den Energiepass wissen? Dann buchen Sie jetzt unsere professionelle Beratung zum Energieausweis!

Was ist ein Energieausweis?

Ein Energieausweis ist ein Dokument, das ein Gebäude energetisch bewertet. Es wird zwischen verbrauchsorientierten und bedarfsorientierten Energieausweisen unterschieden. Das Dokument ermöglicht zudem einen besseren Vergleich zwischen Immobilien. Gebäude mit einer hohen Energieeffizienz haben einen klaren Wettbewerbsvorteil – dementsprechend lassen Mietinteressenten die Angabe aus dem Energieausweis in ihre Mietentscheidung einfließen.

Durch die Energieeinsparverordnung kam dem Energieausweis eine besondere Bedeutung zu, denn mittlerweile sind Angaben zum Energiebedarf einer Immobilie Pflicht. Darin werden unter anderem folgende Daten festgehalten:

  • Art des Energieausweises

  • Energiebedarf und -verbrauch

  • wesentlicher Energieträger für die Gebäudeheizung

  • Baujahr des Gebäudes

  • Energieeffizienzklasse

Verbrauchsorientiert
  • 10 Jahre gültig

  • Bei Bedarf Verbrauchsdaten-Recherche

  • Gesetzlich vorgeschrieben

  • Günstiger als der Bedarfsausweis

  • Erstellt von Experten

Unsere Experten erstellen für Sie nicht nur verbrauchsorientierte Energieausweise; sie übernehmen auch gerne die Recherche für Ihre Verbrauchsdaten. Beauftragen Sie jetzt den Energieausweis für Ihr Wohngebäude.

Aufgrund der aktuell sehr hohen Nachfrage beträgt die voraussichtliche Bearbeitungszeit für Ihren Energieausweis mehr als 8 Wochen.

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Eine Frau sitzt am Tisch und erstellt eine Abrechnung.

Wie wird der Energieausweis berechnet?

Bei einem Verbrauchsausweis ist es relativ einfach, die zu erwartenden Heizkosten zu berechnen. Dafür erfolgt die Multiplikation der Wohnfläche mit dem Faktor 1,2. Dies wird anschließend mit dem Energieverbrauchskennwert multipliziert.

Die Vereinfachung berücksichtigt, dass ein Gebäude neben Wohnräumen aus Kellern und Treppenhäusern besteht – diese werden zumindest teilweise mitbeheizt.

Bessere Vergleichbarkeit in Sachen Energie bei Vermietung und Verkauf

Der Energieausweis informiert über den energetischen Zustand eines Wohngebäudes und dem generellen Bedarf an Heizungsenergie, Lüftung und Warmwasserbereitung. Verschiedene Gebäude sind für Mieterinnen und Mieter somit besser miteinander vergleichbar. Darüber hinaus gibt der Energieausweis für Gebäude den Vermieterinnen, Vermietern oder Hausverwaltungen Auskunft sowie Empfehlungen hinsichtlich potenzieller Modernisierungsmaßnahmen.

Neue Richtlinie: das Gebäudeenergiegesetz

Seit dem 01.11.2020 sind die Vorgaben für energetische Anforderungen an Gebäude im Gebäudeenergiegesetz (GEG) neu aufgesetzt worden. Das Gesetz löst die Energieeinsparverordnung (EnEV) ab und verbindet deren Inhalte mit dem alten Energieeinsparungsgesetz (EnEG) und dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) zu einer neuen Vorschrift.

Auch beim Verkauf einer Immobilie ist der Energieausweis Pflicht. Darüber hinaus enthält der neue Ausweis Angaben über die CO2-Emissionen des Gebäudes und Modernisierungsvorschläge. Mit der neuen Richtlinie sind Verkäufer, Vermieter, Makler, Leasinggeber sowie Verpächter nun verpflichtet, diese Details anzugeben – schon im Exposee, spätestens jedoch bei der Besichtigung.

Bei Versäumnissen drohen Bußgelder bis zu einer Höhe von bis zu 15.000 Euro. Sprechen Sie mit unseren zertifizierten und unabhängigen Energieberatern.

Ab wann muss ich einen Energieausweis bestellen?

Der Energieausweis muss erstellt werden, sobald ein neugebautes Haus fertiggestellt ist. Gleiches gilt, wenn Modernisierungs- und Sanierungsarbeiten an der Immobilie zur Optimierung der Energieeffizienz beendet sind. Auch bei Verkauf, Vermietung, Verpachtung und Leasing eines Gebäudes ist es Pflicht, dass ein Energieausweis vorliegt.

Wichtig: Gehört Ihnen ein Haus und kommen Sie der Ausweispflicht nicht nach, drohen Bußgelder bis zu 15.000 Euro.

Welcher Energieausweis ist bei Verkauf und Vermietung Pflicht?

Generell werden je nach Gebäudenutzung zwei unterschiedliche Dokumente ausgestellt: der verbrauchsorientierte (voEA) und der bedarfsorientierte (boEA) Energieausweis.

Bei Wohnimmobilien existiert Wahlfreiheit in Sachen Energieausweis. Lediglich für Gebäude mit weniger als fünf Wohneinheiten, deren Bauantragsdatum vor dem 01.11.1977 gestellt wurde, ist ein Bedarfsausweis Pflicht – ältere Einfamilienhäuser sind dementsprechend betroffen. Sind in der Immobilie sowohl Wohn- als auch Gewerbeflächen vorhanden, müssen Sie für beide Flächen getrennte Energieausweise erstellen. Beachten Sie, dass in manchen Fällen ebenso Bagatellgrenzen existieren, wie beispielsweise bei einer Hausmeisterwohnung in einem großen Verwaltungsgebäude. Hierfür sieht der Gesetzgeber Ausnahmeregelungen vor.

Sollten Sie sich unsicher sein, welchen Energieausweis Sie anfordern müssen, dann buchen Sie unsere professionelle Beratung zu diesem Thema!

Was ist der Unterschied zwischen bedarfsorientiertem Energieausweis und verbrauchsorientierten Energieausweis?

Das Ausweisformular ist bei beiden Energieausweisen gleich und besteht aus vier Seiten. Der Verbrauchsausweis bewertet den tatsächlichen Energieverbrauch der Bewohner eines Gebäudes. Der Bedarfsausweise hingegen bewertet den theoretischen Energiebedarf auf Grundlage des aktuellen Zustands des Gebäudes. Der Vorteil, der sich darauf ergibt: Der bedarfsorientiere Energieausweis ermöglicht eine nutzerunabhängige Beurteilung. In beiden Dokumenten sind kostengünstige Modernisierungsempfehlungen auf der vierten Seite vermerkt.

Bedarfsausweis

Die Bausubstanz sowie die Heizanlagentechnik werden beim Erstellen des Bedarfsausweises durch einen Experten bewertet. Dieser ermittelt auf dem Rechenweg den zu erwartenden End- sowie Primärenergiebedarf Ihres Gebäudes. Der Bedarfsausweis ist für alle Immobilien mit weniger als fünf Wohneinheiten Pflicht, deren Bauantragsdatum vor dem 01.11.1977 gestellt wurde.

Verbrauchsausweis

Der Energieverbrauch der letzten drei Jahre ist die Basis des Verbrauchsnachweises. Die Ergebnisse hängen damit stark vom Nutzerverhalten der Bewohner sowie der Witterung ab und sind unter Umständen nicht aussagekräftig.

Wer darf einen Energieausweis erstellen?

Einen Energieausweis dürfen grundsätzlich nur Fachleute erstellen, die bestimmte Qualifikationen nachweisen. So ist sichergestellt, dass der Energieausweis alle Anforderungen erfüllt.

Gut zu wissen: Im Gesetzestext werden unter anderem alle zur Ausstellung berechtigten Berufsgruppen wie Bauaufsichtsbehörden, Bauordnungsämter, Architektinnen und Architekten, Bauingenieurinnen und Bauingenieure sowie Schornsteinfegerinnen und Schornsteinfeger benannt. Auch unsere Ingenieure erstellen Ihnen einen fachgemäßen Energieausweis.

Welche Daten werden für die Beantragung eines Energieausweises benötigt?

Damit Ihnen ein bedarfsorientierter Energieausweis erstellt werden kann, sind entsprechende Daten zum Gebäude nötig:

  • Gebäudefläche

  • Anzahl der Wohneinheiten

  • Angaben zur technischen Ausstattung: Art der Heizung und des Warmwasserspeichers

  • Energetische Qualität von Fenstern, der Fassade, dem Keller und dem Dach

  • Digitales Gebäudefoto und Detailfotos modernisierter Außenbauteile

Für den Verbrauchsnachweis benötigen Sie folgende Angaben:

  • Heizkostenabrechnungen oder Energierechnungen

  • Wohnfläche des Gebäudes

  • Baujahr der Heizungsanlage

Was kostet ein Energieausweis und wie lange ist er gültig?

Die Kosten für das Ausstellen eines bedarfsorientierten Energieausweises hängen von der Gebäudegröße und dem Umfang der Analyse ab. Voraussetzung für eine Auswertung sind entsprechende Verbrauchsdaten.

Die Kosten für die Ausstellung eines verbrauchsorientierten Energieausweises beträgt etwa 69 Euro pro Wohngebäude. Für Gewerbeimmobilien liegt der Preis des Ausweises bei rund 119 Euro. Sie haben die Möglichkeit, den Energieausweis auch online beantragen. Den bedarfsorientierten Energieausweis bieten wir aktuell leider nicht an.

Sowohl der verbrauchsorientierte als auch der bedarfsorientierte Energieausweis sind jeweils zehn Jahre lang gültig. Nach Ablauf muss ein neuer Energieausweis ausgestellt werden.

Energieausweis beantragen: Buchen Sie jetzt Ihre unabhängige Beratung!

Wir als Energieexperte bieten Ihnen ein großes Beratungsangebot rund um das Thema Energieeffizienz von Gebäuden für die Wohnungswirtschaft. Neben dem Ausstellen eines Energieausweises bieten wir auch Beratung zur energetischen Gebäudesanierung und Thermografie an. Buchen Sie jetzt einen Beratungstermin bei unseren Experten!