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Leitfaden zum CO2KostAufG

CO2-Kostenaufteilungsgesetz für die Heizkostenabrechnung

Ein Vermieter arbeitet mit NEW DAT bei seiner Heizkostenabrechnung von dem Stromanbieter NEW Energie.

Die folgende Übersicht gibt Ihnen als Vermieter einen ersten Überblick, wie sich die CO2-Kosten - oft auch CO2-Steuer genannt - zusammensetzen und welche Vorgaben zu beachten sind.

Rechtliche Grundlagen und Anforderungen des CO2KostAufG

Das CO2-Kostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG) ist erstmals für Abrechnungszeiträume anzuwenden, die am oder nach dem 01.01.2023 begonnen haben. Es regelt die Aufteilung der Kosten für CO2 zwischen Mieter und Vermieter in Abhängigkeit vom energetischen Zustand der Immobilie.

Eine Beraterin der NEW hat eine Beratung mit einem Hausverwalter zu NEW DAT mit einem Tablet.

Welche Angaben sind für die korrekte Aufteilung der Kosten erforderlich?

Neben den Angaben zum Gebäude in der Betriebskostenaufstellung werden folgende Informationen für die korrekte Aufteilung der CO2 Kosten benötigt:

  • Gesamthöhe der CO2 Kosten brutto (inkl. Umsatzsteuer) für den Abrechnungszeitraum

  • Heizwertbezogene Menge der CO2 Emissionen in kg für den Abrechnungszeitraum

Aufteilung der CO2 Kosten auf Mieter und Vermieter

Das Gesetz sieht für die Brennstoffe Öl, Erdgas und Fernwärme eine Verteilung der CO2-
Kosten zwischen Vermieter und Mieter vor. Diese Aufteilung ist abhängig vom energetischen Zustand des Gebäudes.

Für Wohngebäude erfolgt die Aufteilung nach dem 10 Stufenmodell:

Für Nichtwohngebäude erfolgt die Aufteilung zwischen Mietende und Vermietenden 50/50.

Einfacher abrechnen - mit NEWdat

Mit NEWdat wird die Betriebskostenabrechnung schneller, effektiver und unkomplizierter. Denn NEWdat misst automatisch stichtags- und mietergenaue Verbrauchsdaten. Auf Grundlage dieser Messwerte erstellen wir zum Stichtag sowie bei Mieterwechseln Ihre Abrechnung. Diese erhalten Sie per Post oder E-Mail - ganz wie Sie es wünschen.

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FAQ zum CO2-Kostenaufteilungsgesetz