Redispatch 2.0: automatisierte Prozesse für stabilere Netze
Mit Redispatch 2.0 gibt es neue Regelungen zum Umgang mit Engpässen im Stromnetz. Seit dem 01. Oktober 2021 gilt: Netz- und Anlagenbetreiber müssen neue Vorgaben für das Management von Netzengpässen umsetzen. Dadurch sollen die Pflichten und Vorgaben aus dem Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG) erfüllt werden. Hierzu werden weitgehend automatisierte Prozesse zur Sicherung und Herstellung der Netzstabilität etabliert. Wir informieren Sie über die neuen Redispatch-Maßnahmen und sind dabei Ihr kompetenter Ansprechpartner für Energielösungen!
Was ist Redispatch 2.0?
Unter Redispatch wird in die Erzeugungsleistung von konventionellen Kraftwerken eingegriffen, um Leitungsabschnitte oder Trafos vor einer Überlastung zu schützen. Möglichen Netzengpässen wird durch die Drosselung oder Erhöhung von Einspeisungen entgegengewirkt. Bisher waren es Kraftwerke mit einer installierten Leistung von mehr als 10 Megawatt.
Durch das Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG 2.0) verschmelzen das bisherige Redispatch und Einspeisemanagement zum Redispatch 2.0. Seit dem 1. Oktober 2021 sind alle konventionellen Anlagen, Anlagen der Erneuerbaren Energien ab 100 Kilowatt installierter Leistung sowie alle Verteilnetzbetreiber (VNB) verpflichtet, am Redispatch teilzunehmen.
Mit Redispatch 2.0 ist geplant, die Gesamtkosten aus dem konventionellen Redispatch und dem Einspeisemanagement zu optimieren und damit die Netzentgelte zu senken.
Unsere Kosten als Redispatch 2.0 Dienstleister
Delegieren Sie Ihre Kommunikationspflichten aus Redispatch 2.0 an NEW Energie.
Dienstleistung umfasst:
Beratung zu Ihren Pflichten aus Redispatch 2.0
Einrichtung der IT-Systeme
Fristgerechte Kommunikation mit dem Netzbetreiber
Einige Gründe dafür sind:
Integration europäischer Strommärkte
Verzögerungen im Netzausbau
Ausstieg aus der Kernenergie
Veränderte Lastflüsse durch den Ausbau erneuerbarer Energien
Die verschärfende Situation des Windparkausbau im Norden und dem Abschalten von konventionellen Kraftwerken im Süden
Es ist in den kommenden Jahren weiterhin mit erhöhtem Redispatch-Bedarf zu rechnen. Gleichzeitig haben Übertragungsnetzbetreiber immer weniger Spielraum, um die Redispatch-Maßnahmen umzusetzen. Redispatch 2.0 schafft durch neue Regelungen zur Bewirtschaftung von Netzengpässen eine wichtige Abhilfe.
Was heißt das für Sie als Anlagenbetreiber?
Als Anlagenbetreiber einer Anlage mit einer Leistung von ab aktuell 100 kW sind Sie verpflichtet, daran teilzunehmen. Sofern Sie die neuen Rollen nicht eigenverantwortlich übernehmen können bzw. wollen, besteht die Möglichkeit, die NEW Energie als fachkundigen Dienstleister einzusetzen. Wir erfüllen für Sie die vielen neuen und teilweise komplizierten gesetzlichen Verpflichtungen wie die Übermittlung von Stammdaten (in der Rolle EIV) an den Netzbetreiber oder die Übermittlung von Nichtverfügbarkeiten (in der Rolle EIV) an den Netzbetreiber. Im Falle eines Abrufes, also der Regelung Ihrer Anlage, durch den Netzbetreiber übermitteln wir Echtzeitdaten und - falls nötig - meteorologische Daten.
Denn durch Entschädigungen für die Redispatch-Abrufe ist sichergestellt, dass für Anlagenbetreiber keine finanziellen Nachteile entstehen.
Welche Anlagen sind betroffen?
Für Betreiber von Erneuerbaren-Energien-Anlagen (EEG-Anlagen) sowie Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK-Anlagen) ab jeweils 100 Kilowatt installierter Leistung bedeutet dies dennoch, neue Marktrollen und die damit verbundenen Pflichten zu erfüllen
Die Zeit drängt für Sie als Betreiber einer Photovoltaik-, Windkraft-, Biogas- oder Kraft-Wärme-Kopplungsanlage. Netzbetreiber haben bereits Informationen angefordert, um den engen Zeitplan einzuhalten.
Die NEW Energie übernimmt als Dienstleistung: Wir erfüllen für Sie die Pflichten von Redispatch 2.0 aus den neuen Marktrollen BTR (Betreiber technische Ressource) und EIV (Einsatzverantwortlicher).
Voraussetzung: eine Bilanzierung nach Prognosemodell sowie eine pauschale Abrechnung