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Verpflichtende EU-Maßnahmen

Energieaudit – Alles, was Unternehmen dazu wissen müssen

Lesezeit: 4 min
Kollegen stehen im Büro am Tisch und reden über günstige Energie für Gewerbe- und Großkunden.

Als Unternehmen stehen Sie in der Verantwortung, nicht nur Ressourcen sinnvoll einzusetzen, sondern auch gesetzliche Vorgaben einzuhalten. Genau hier setzt das Energieaudit an. Es ist mehr als eine gesetzliche Pflicht. Es ist auch die Möglichkeit für ein Unternehmen, Energieeinsparpotenziale zu entdecken, Kosten zu senken und einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Kontaktieren Sie jetzt unser Energieberater-Team.

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Was ist ein Energieaudit?

Ein Energieaudit ist ein systematisches Verfahren, mit dem der Energieverbrauch eines Unternehmens detailliert analysiert wird. Doch was genau verbirgt sich dahinter und warum ist es so wichtig?

Was ist das Ziel eines Energieaudits

Das Hauptziel eines Energieaudits ist es, Unternehmen dabei zu unterstützen, ihre Energieeffizienz zu verbessern und gleichzeitig die Energiekosten zu senken. Im Rahmen des Audits werden die wesentlichen Energieströme Ihres Unternehmens systematisch erfasst und analysiert. Dabei werden alle Energieverbräuche, etwa Ihr Industriestrom, von Gebäuden, Prozessen und Anlagen untersucht. Energieaudits decken oft verborgene Einsparpotenziale auf.

Auf Basis aktueller Betriebsdaten erarbeiten erfahrene Energie-Auditorinnen und -Auditoren konkrete, wirtschaftlich sinnvolle Maßnahmen, die individuell auf Ihr Unternehmen zugeschnitten sind. Die Ergebnisse dienen dann als Grundlage für konkrete Empfehlungen, wie Sie Energie effizienter nutzen und Ihre Kosten senken können.

Langfristig trägt ein Energieaudit nicht nur zur Senkung Ihrer Betriebskosten, sondern auch zur Erreichung Ihrer Umwelt- und Klimaziele bei.

Energieaudit nach EDL-G: Die gesetzliche Grundlage

Um die Energieeffizienz in Europa zukünftig zu steigern, hat die EU die Energieeffizienzrichtlinie 2012/27/EU (EED) auf den Weg gebracht. Ziel ist es, die Energieeffizienz in den EU-Mitgliedstaaten deutlich zu verbessern. In Deutschland wurde die EU-Richtlinie durch das Gesetz über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G) in nationales Recht umgesetzt.

Die Änderungen des EDL-G traten am 22. Mai 2015 in Kraft. Nach vierjähriger Laufzeit wurde das Gesetz am 17. Februar 2019 überarbeitet, um sowohl das Verfahren als auch die Verwaltung zu optimieren.

Mit der Einführung des Energieeffizienzgesetzes (EnEfG) am 18. November 2023 wurden die bisherigen Regelungen des EDL-G erneut überarbeitet und erweitert. Die neuen Regelungen stellen die kontinuierliche Verbesserung der Energieeffizienz in den Unternehmen und die Verpflichtung zur Umsetzung konkreter Maßnahmen zur Senkung des Energieverbrauchs stärker in den Vordergrund. Gemäß § 8 EDL-G sind alle großen Unternehmen (Nicht-KMU) dazu verpflichtet, regelmäßig ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 durchzuführen.

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Für welche Unternehmen ist ein Energieaudit Pflicht?

Nach dem EDL-G müssen alle sogenannten Nicht-KMU, also Unternehmen, die nicht zu den kleinen und mittleren Unternehmen zählen, ein Energieaudit durchführen. Ein Unternehmen gilt als Nicht-KMU, wenn:

  • 250 oder mehr Personen beschäftigt sind

  • weniger als 250 Personen beschäftigt sind, aber einen Jahresumsatz von mehr als 50 Millionen Euro und eine Bilanzsumme von mindestens 43 Millionen Euro aufweist.

Ausnahmen gelten für Betriebe, die bereits ein zertifiziertes Energiemanagementsystem (ISO 50001) oder ein Umweltmanagementsystem (EMAS) eingeführt haben.

Ferner müssen Unternehmen mit einem jährlichen Gesamtenergieverbrauch von maximal 500.000 kWh/Kalenderjahr ebenfalls kein Energieaudit durchführen.

Wie läuft ein Energieaudit für das Unternehmen ab?

Die Durchführung eines Energieaudits mag zunächst nach bürokratischem Aufwand klingen. Es ist jedoch eine strukturierte und effiziente Maßnahme, Ihren Energieverbrauch abzubilden, Energiekosten zu senken und die Energieeffizienz zu steigern. Doch wann ist der richtige Zeitpunkt, welche Schritte umfasst das Audit und wer ist dafür qualifiziert?

Zu welchem Zeitpunkt muss ein Unternehmen das Energieaudit machen?

Unternehmen, die der Auditpflicht nach dem Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) unterliegen, müssen alle vier Jahre ein Energieaudit durchführen. Stichtag für das Erstaudit war der 5. Dezember 2015. Für das Folgeaudit gilt dann ein Vier-Jahres-Turnus.

Spätestens zwei Monate nach Abschluss des Energieaudits besteht zudem eine Meldepflicht über die Online-Energieaudit-Meldung zum Stichtag.

Es wird empfohlen, mit dem Audit nicht erst kurz vor Ablauf der Frist zu beginnen. Ein frühzeitiger Start ermöglicht eine gründliche Vorbereitung und eine nahtlose Integration in den Betriebsalltag. Besonders sinnvoll ist es, das Audit in arbeitsfreie oder arbeitsarme Zeiten zu legen, um Störungen im Tagesgeschäft zu minimieren.

Was passiert bei einem Energieaudit?

Ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 folgt einem strukturierten Ablauf, der aus sieben Schritten besteht und mindestens 5 Arbeitstage in Anspruch nimmt:

Wer darf ein Energieaudit durchführen?

Unternehmen müssen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) nachweisen, dass das Energieaudit durchgeführt wurde und das Energieberater-Team qualifiziert ist.

Ein Energieaudit darf nur von qualifizierten oder zugelassenen Energie-Auditorinnen und -Auditoren durchgeführt werden. Diese Kompetenz basiert auf einer Kombination aus Ausbildung, praktischer Erfahrung und kontinuierlicher Weiterbildung:

  • Ausbildung: Ein Abschluss in einer einschlägigen Fachrichtung mit energietechnischem Hintergrund bildet die Grundlage. Abschlüsse in anderen Bereichen können im Einzelfall geprüft werden.

  • Praktische Erfahrung: Eine mindestens dreijährige hauptberufliche Tätigkeit nach Abschluss der Ausbildung, in der praktische Kenntnisse in der betrieblichen Energieberatung erworben wurden, ist erforderlich.

Weiterhin schreibt das EDL-G vor, dass Energieaudits unabhängig durchgeführt werden.

Es lohnt sich, das Energieaudit nicht als lästige Pflicht zu sehen. Aus unserer Analyse leiten Sie wertvolle Tipps für mehr Energieeffizienz ab. Oft reichen schon kleine und günstige Veränderungen, um hohe Kosten zu reduzieren.

Eine Geschäftsführerin führt eine Kundenberatung über ein Energieaudit.

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  • Beratung: Sie haben Fragen? Wir geben Ihnen Antworten rund um das Thema Energieaudit und Energiemanagementsystem – transparent und verständlich.

  • Durchführung: Unsere Expertinnen und Experten führen das Energieaudit professionell und effizient durch, abgestimmt auf die Abläufe in Ihrem Unternehmen.

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