Energieaudit für Unternehmen
Um die europäischen Energie- und Klimaschutzziele zu erreichen, hat die EU wichtige Energieeffizienzmaßnahmen vereinbart. Alle Mitgliedstaaten müssen somit sicherstellen, dass alle Unternehmen, die kein kleines und mittleres Unternehmen (Nicht-KMU) sind, ein Energieaudit durchführen. Diese Maßnahme ist zwar verpflichtend, bringt allerdings auch deutliche Vorteile für das betriebliche Umweltmanagement mit. Durch die Erkenntnisse, die Sie mit einer Energieberatung nach DIN 16247-1 erhalten, steigern Sie die Energieeffizienz, minimieren Ihren Energieverbrauch, optimieren Ihre Kosten und handeln zugunsten der Umwelt. Kontaktieren Sie jetzt unser Energieberater-Team.
Die gesetzliche Grundlage
Die EU-Energieeffizienzrichtlinie zielt darauf ab, die Energieeffizienz der EU bis 2020 um 20 Prozent zu steigern. Dabei verpflichtet die Richtlinie 2020/27/EU (EED) alle Mitgliedsstaaten dazu, entsprechende nationale Regelungen zu treffen. Am 22. April 2015 trat in Deutschland ein entsprechendes Gesetz in Kraft. Laut dem Paragrafen § 8 des Energiedienstleistungsgesetzes (EDL-G) mussten betroffene Unternehmen erstmals ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 bis zum angegebenen Stichtag des 5. Dezembers 2015 durchführen.
Neuerung durch die EDL-G Novelle 2019
Die neueste Änderung umfasste mehrere Maßnahmen, von denen zwei Punkte besonders wichtig sind:
Die Einführung einer Bagatellgrenze
Energiesparsame Unternehmen sind von der Berichtspflicht befreit, die einen jährlichen Gesamtenergieverbrauch in Höhe von 500.000 kWh/Kalenderjahr unterschreiten.
Eine neue Meldepflicht
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle – die BAFA – führt neben der bereits vorhandenen Stichprobenkontrollen eine neue Meldepflicht via Online-Energieauditerklärung zum Stichtag ein: spätestens zwei Monate nach Fertigstellung des Energieaudits.
Besonderheiten zum Energieaudit für Unternehmen
Ist Ihr Unternehmen ein Teil eines Verbundes mit Beteiligungen von mehr als 50 Prozent, müssen Sie die Daten sämtlicher Unternehmen addieren und prüfen, ob diese die Kennzahlen übersteigen. Sollte dies der Fall sein, muss jedes Unternehmen ein eigenes Energieaudit umsetzen.
Wie oft muss ein Energieaudit gemacht werden?
Das erste Audit musste bis zum 5. Dezember 2015 abgeschlossen sein. Danach steht alle vier Jahre ein neues Energieaudit an.
Wer darf ein Energieaudit nach 16247-1 durchführen?
Unternehmen unterliegen der Nachweispflicht über die Durchführung des Energieaudits und die Qualifikation des Energieauditors bei der Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) beim BAFA.
Wichtig ist: Das Energieaudit muss in unabhängiger und kostenwirksamer Weise von qualifizierten oder akkreditierten Experten durchgeführt werden. Bei uns finden Sie die entsprechenden Energieberater!
Wie viel kostet ein Energieaudit?
Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern oder mehr als 50 Millionen Euro Jahresumsatz und mindestens 43 Millionen Euro Jahresbilanzsumme sind laut Energiedienstleistungsgesetz zu einem Energieaudit verpflichtet. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sind von der Pflicht ausgenommen.
Wie läuft ein Energieaudit für Unternehmen ab?
Eine Energieberatung nach DIN 16247 besteht aus sieben Schritten, die etwa drei Werktage in Anspruch nehmen. Diese sind in der Norm als einfache chronologische Abfolge dargestellt, wobei es lohnend und sinnvoll ist, einzelne Schritte davon zu wiederholen.
Nutzen Sie die Vorteile eines Energieaudits
Energie effizient nutzen
Kosten optimieren
Umwelt schonen
Was passiert, wenn ich kein Energieaudit mache?
Im Ernstfall droht Ihnen ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro. Das BAFA verlangt keine Meldung eines Energieaudits, kontrolliert aber stichprobenartig, ob die verpflichteten Unternehmen eines gemacht haben.
Es lohnt sich, das Energieaudit nicht als lästige Pflicht zu sehen. Aus unserer Analyse leiten Sie wertvolle Tipps für mehr Energieeffizienz ab. Oft reichen schon kleine und günstige Veränderungen, um hohe Kosten zu reduzieren.