Staatliche Entlastungsmaßnahmen
Umsetzung der Strom- und Gas-/Wärmepreisbremse
Die Bundesregierung hat mit dem Strompreisbremsegesetz (kurz StromPBG) und dem Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz (EWPBG) die Voraussetzung für weitere finanzielle Entlastungen von Energiekundinnen und -kunden geschaffen.
Sofern Ihr Arbeitspreis für Strom, Gas oder Wärme über dem entsprechend festgelegten Preisdeckel lag, hatten Sie Anspruch auf eine monatliche Entlastung auf Grundlage der Preisbremsengesetze rückwirkend ab dem 01.01.2023 bis zum 31.12.2023.
Bitte beachten Sie:
Durch die Beendigung der Preisbremse wird der Entlastungsbetrag in Ihrem Abschlag nicht mehr berücksichtigt. Das kann dazu führen, dass Ihr Abschlag ab Januar 2024 höher ist als im Vorjahr. Die genaue Höhe entnehmen Sie bitte dem Abschlagsplan Ihrer aktuellen Jahresrechnung.
Hier finden Sie Informationen zu den Preisbremsen
Mehrwertsteuersenkung und weitere Entlastungsmaßnahmen
Verschiedene Maßnahmen wurden auf den Weg gebracht, um die Versorgung mit Erdgas sicherzustellen und die Steigerung der Energiekosten abzudämpfen.
So hat die Bundesregierung eine Mehrwertsteuersenkung auf Gas sowie Fernwärme von 19 % auf 7 % beschlossen (vom 01.10.2022 bis zum 31.03.2024).
Bitte beachten Sie, dass ab 01.04.2024 die Mehrwertsteuer auf Gaslieferungen wieder auf 19 % erhöht wird. In den Vertragsbestätigungen ab diesem Belieferungszeitpunkt ist diese bereits ausgewiesen. Die Preise in den Auftragsbestätigungen können hiervon abweichen.
Als Maßnahme zum Kostenausgleich bei den Gasunternehmen, die unsere Versorgung sicherstellen, wurde eine Gasspeicherumlage zum 01.10.2022 von 0,059 Cent/kWh (zzgl. MwSt.) und ab 01.07.2023 von 0,145 Cent/kWh (zzgl. MwSt.) erhoben.
Darüber hinaus einigten sich Bund und Länder auf die sogenannte Dezemberhilfe, die im Rahmen des Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetzes (EWSG) die Übernahme des Gas- und Wärmeabschlags im Dezember 2022 vorsah.
Klicken Sie hier für weitere Informationen der Bundesregierung zu den verabschiedeten Entlastungspaketen. Seien Sie versichert, dass wir alle Anpassungen aus den Maßnahmen an Sie weitergeben.
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